Die Neuerungen des bestehenden EEG lässt PV-Anlagen auch für private Haushalte wieder attraktiver und lukrativer werden. Teilweise gelten einige Änderungen bereits seit Ende Juli 2022, die meisten Regelungen treten aber erst ab Januar 2023 in Kraft.

Änderungen im Überblick

  • Erhöhung der Vergütungssätze (für Anlagen die nach dem 30. Juli 2022 ans Netz gegangen sind)
    Volleinspeisung: bis 10 kWp 13,0 Cent pro kWh, ab 10 kWp 10,9 Cent pro kWh
    Teileinspeisung: bis 10 kWp 8,2 Cent pro kWh, ab 10 kWp 7,1 Cent pro kWh

 

  • Generelle Mehrwertsteuer-Befreiung für die Anschaffung (Lieferung, Erwerb, Einfuhr und Installation) von Stromspeicher und PV-Anlage.

 

  • Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen auf Einfamilienhäusern bis 30 kW ab 2023 – Einnahmen aus dem Betrieb der Anlage sind von der Ertragsteuer befreit.

 

  • Vereinfachung und Minimierung bürokratischer Hürden (ab 2025 müssen Netzbetreiber ein Portal für Anträge bereitstellen, bundesweit vereinheitlicht und digitalisiert).

 

  • Streichung EEG-Umlage (Abrechnung beim Stromverkauf wird einfacher)

 

  • Zwei-Anlagen-Modell: Strom selbst nutzen und Volleinspeisen
    Betrieb von Vollspeiseanlage und einer, für den Eigenverbrauch auf dem gleichen Gebäude jetzt möglich. Vorteil der höheren Vergütung für die Volleinspeisung und Vorteile der Eigennutzung können jetzt beide genutzt werden.

 

  • „70-Prozent-Regelung“ bzw. Wirkleistungsbegrenzung entfällt für Neu-Anlagen ab 14. September 2022 – somit kann die volle Leistung der Anlage ins Netz gespeist werden.

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